Datenschutzerklärung (DSE) &
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

ONE KEY RESULT GmbH
Kienberger Allee 4
12529 Schönefeld

Datenschutzerklärung (DSE)

Allgemeines
Der Betreiber dieser Webseite erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten eines Nutzers ohne weitergehende Einwilligung nur soweit sie für die Vertragsbegründung und -abwicklung sowie zu Abrechnungszwecken erforderlich sind. 
Personenbezogene Daten sind Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person (Betroffener).
Das Erheben von Daten bedeutet insoweit das Beschaffen von Daten durch den Betroffenen selbst. Verarbeiten ist neben dem Speichern und Löschen auch das Verändern, das Sperren und die Übermittlung personenbezogener Daten. Nutzen ist jede Verwendung personenbezogener Daten, soweit es sich nicht um Verarbeitung handelt. Sofern notwendig, können Bestands- und Verkehrsdaten des Kunden an mit dem Betreiber der Webseite verbundene Unternehmen weitergegeben werden. Der Betreiber dieser Webseite ist nach Maßgabe der hierfür geltenden gesetzlichen Bestimmungen berechtigt, Auskunft an Strafverfolgungsbehörden und Gerichte zum Zwecke der Strafverfolgung zu erteilen. Der Betreiber dieser Webseite kann die Bestands- und Verkehrsdaten des Kunden zu Marktforschungszwecken auswerten bzw. durch Dritte auswerten lassen. Der Kunde kann dem durch Kontaktaufnahme mit dem Datenschutzbeauftragen widersprechen.

Bestandsdaten
Bestandsdaten sind personenbezogene Daten, die erforderlich sind, um das Vertragsverhältnis zwischen dem Betreiber dieser Webseite und dem Nutzer zu begründen oder zu ändern. Hierzu gehören unter anderem der Name und die Anschrift, Geburtsdatum, Telefon, E-Mail-Adresse und Zahlungsdaten des Nutzers.
Der Betreiber dieser Webseite wird Bestandsdaten nur dann an Dritte weiterleiten, sofern dies für die Erbringung der Dienstleistung erforderlich ist.
Der Betreiber dieser Webseite wird die Bestandsdaten für Zwecke der Werbung, Kundenberatung oder Marktforschung nur verarbeiten und nutzen, soweit dies erforderlich ist und der Nutzer eingewilligt hat. Die Einwilligung kann der Nutzer jederzeit schriftlich widerrufen.
Die Vorschrift in §29 BDSG erlaubt eine geschäftsmäßige Erhebung, Speicherung oder Veränderung personenbezogener Daten zum Zweck der Übermittlung insbesondere im Zusammenhang mit der Tätigkeit von Auskunfteien. Auskunfteien verknüpfen personenbezogene Daten, die aus verschiedenen Quellen stammen und übermitteln diese an Dritte. Der Betreiber dieser Webseite ist verpflichtet, solchen Auskunfteien die erforderlichen Daten zur Verfügung zu stellen.

Verkehrsdaten 
Verkehrsdaten sind Daten, die bei der Erbringung eines Telekommunikationsdienstes erhoben, verarbeitet oder genutzt werden. Der Betreiber dieser Webseite bzw. ein Dritter, dessen sich der Betreiber dieser Webseite zur Erbringung der Telekommunikationsdienste bedient, erhebt Verkehrsdaten, um die Inanspruchnahme dieser Dienste zu ermöglichen und die Rechnung des jeweiligen Nutzers erstellen zu können. In der Regel werden dabei Datum und Uhrzeit sowie Zeitzone des Beginns und Endes der Nutzung, der Umfang in Bytes, die IP-Adresse und die Art des in Anspruch genommenen Teledienstes erfasst. Die vorgenannten Daten werden bis zu sechs Monate nach der Versendung der Rechnung gespeichert, es sei denn im Rahmen der vom Nutzer aktivierten Statistikfunktionen ist eine längere Speicherung vorgesehen. Soweit es die Abrechnung mit anderen Unternehmen oder mit anderen Diensteanbietern oder gesetzliche Vorschriften erfordern, darf der Betreiber dieser Webseite Verkehrsdaten verwenden, speichern und übermitteln.

Auskunftsrecht
Der Betreiber dieser Webseite teilt dem Nutzer auf Anfrage schriftlich unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben mit, ob und welche persönlichen Daten über ihn gespeichert sind. Hierfür und für weitere Fragen zum Datenschutz steht Ihnen der Datenschutzbeauftragte zur Verfügung.

Website-Tracking
Diese Website verwendet teilweise so genannte Cookies. Diese dienen dazu, das Angebot nutzerfreundlicher, effektiver und sicherer zu machen. Cookies sind kleine Textdateien, die auf Ihrem Rechner abgelegt werden und die Ihr Browser speichert und die eine Analyse der Benutzung der Website durch Sie ermöglichen. Sie können die Speicherung dieses und der unten genannten Cookies durch eine entsprechende Einstellung Ihrer Browser-Software verhindern; wir weisen Sie jedoch darauf hin, dass Sie in diesem Fall gegebenenfalls nicht sämtliche Funktionen dieser Website vollumfänglich werden nutzen können.
Diese Webseite benutzt Google Analytics, einen Webanalysedienst der Google Inc. („Google“). Google Analytics verwendet sog. „Cookies“. Die durch den Cookie erzeugten Informationen über Ihre Benutzung dieser Website werden in der Regel an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert. Google wird diese Informationen benutzen, um Ihre Nutzung der Website auszuwerten, um Reports über die Websiteaktivitäten zusammenzustellen und um weitere mit der Websitenutzung und der Internetnutzung verbundene Dienstleistungen gegenüber dem Websitebetreiber zu erbringen. Die im Rahmen von Google Analytics von Ihrem Browser übermittelte IP-Adresse wird nicht mit anderen Daten von Google zusammengeführt.
Die Cookies werden darüber hinaus für die Remarketing Technologie der Google Inc. verwendet. Durch diese Technologie werden Nutzer, die diese Website bereits besucht und sich für das Angebot interessiert haben, durch zielgerichtete Werbung auf den Seiten des Google Partner Netzwerks erneut angesprochen. Sofern Nutzer zugestimmt haben, dass ihr Web- und App-Browserverlauf von Google mit ihrem Google-Konto verknüpft wird und Informationen aus ihrem Google-Konto zum Personalisieren von Anzeigen verwendet werden, erfolgt die Remarketing-Funktion geräteübergreifend. Zur Unterstützung dieser Funktion werden von Google Analytics Google- authentifzierte IDs dieser Nutzer erfasst. Diese personenbezogenen Daten werden vorübergehend mit den Google Analytics-Daten verknüpft, um Zielgruppen bilden zu können. Google-Nutzer können ihre Anzeigeneinstellungen unter „Mein Konto“ anpassen oder personalisierte Anzeigen deaktivieren.
Sie können darüber hinaus die Erfassung der durch das Cookie erzeugten und auf Ihre Nutzung der Website bezogenen Daten (inkl. Ihrer gekürzten IP-Adresse) an Google sowie die Verarbeitung dieser Daten durch Google verhindern, indem sie das unter dem folgenden Link verfügbare Browser-Plugin herunterladen und installieren: [http://tools.google.com/dlpage/gaoptout?hl=de]
Darüber hinaus erhebt Google Analytics-Berichte zur Leistung nach demografischen Merkmalen und Interesse.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) 
zwischen Makler (hier ONE KEY RESULT GmbH) und Kunde 

Im rechtsgeschäftlichen Verkehr werden die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen einbezogen und der (Nachweis- oder Vermittlungs-) Tätigkeit der ONE KEY RESULT GmbH (nachfolgend „Makler“ genannt) für den jeweiligen Vertragspartner des Maklers (Mieter, Vermieter, Käufer, Verkäufer/Eigentümer, Kunde) zugrunde gelegt. Ergänzend und nachrangig gelten die gesetzlichen Bestimmungen (§§ 652 ff. BGB), die allgemein anerkannten kaufmännischen Grundsätze und das Maklergesetz. Der Vertragspartner des Maklers wird nachfolgend einheitlich „Auftraggeber“ genannt.

1. Freibleibende Angebote/Vertraulichkeit/Schadensersatz

Die dem Auftraggeber übermittelten Angebote (Objektnachweise) sind freibleibend, solange noch kein entsprechender Vertrag mit dem Auftraggeber abgeschlossen worden ist.

Sämtliche Angebote (Objektnachweise) und objektbezogenen Mitteilungen (Informationen) des Maklers sind ausschließlich für den Auftraggeber selbst bestimmt und streng vertraulich zu behandeln; sie dürfen Dritten nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Maklers weitergeleitet oder sonst wie zugänglich gemacht werden.

Kommt aufgrund der unzulässigen Weitergabe eines Angebots und/oder objektbezogener Mitteilungen über die Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeit ein Hauptvertrag mit einem Dritten zustande, schuldet der Auftraggeber dem Makler Schadensersatz in Höhe der vereinbarten (entgangenen) Provision. Dies gilt auch und insbesondere, wenn durch unzulässige Weitergabe eines Angebots und/oder objektbezogener Mitteilungen oder durch einen sonstigen schuldhaften Verstoß des Auftraggebers der Erfolg der Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeit vereitelt wird oder sonst nicht eintritt und aufgrund dessen ein Hauptvertrag mit einem Dritten zustande kommt. Dem Makler steht die vereinbarte Provision auch zu, wenn der Makler dem Auftraggeber gestattet hat, die Angebote und/oder Mitteilungen weiterzugeben und aufgrund dessen ein Hauptvertrag mit einem Dritten zustande kommt.

2. Provision/Provisionsberechnung

2.1 bei An- und Verkauf von Grundbesitz (inkl. Wohn- und Gewerbeimmobilien)
Bei Abschluss eines durch den Makler vermittelten Kaufvertrages schulden Verkäufer bzw. Eigentümer bzw. Auftraggeber und Käufer je eine Provision i.H.v. 3,57 % (inkl. USt.) vom beurkundeten Kaufpreis.

Als „Kaufvertrag“ in diesem Sinne gelten

a) Verträge über die Verpflichtung zur Übertragung eines Grundstücks, eines realen oder ideellen Anteils an einem Grundstück und/oder zur Einräumung und/oder Übertragung eines Erbbaurechts und/oder sonstiger grundstücksgleicher Rechte oder Dauernutzungsrechte (asset deal); und/oder

b) Verträge über die Einräumung und/oder Übertragung eines oder mehrerer Anteile an einer Gesellschaft, die ein Grundstück, einen realen oder ideellen Anteil an einem Grundstück, ein grundstücksgleiches Recht und/oder ein Dauernutzungsrecht unmittelbar oder mittelbar hält, und/oder an einer sonstigen Gesellschaft und/oder Unternehmung (share deal); und/oder

c) jeder andere Vertrag, der den beabsichtigten An- oder Verkauf eines Grundstücks, Erbbaurechts und/oder sonstigen grundstücksgleichen Rechts oder Dauernutzungsrechts in sonstiger Weise umsetzt und mit dem beabsichtigten Hauptvertrag wirtschaftlich vergleichbar ist, wie z. B. die Einbringung eines Grundstücks, Erbbaurechts und/oder sonstigen grundstücksgleichen Rechts oder Dauernutzungsrechts in eine Gesellschaft. Der Erwerb in der Zwangsvollstreckung ist hiervon nur umfasst, wenn dies im Einzelfall vereinbart ist.


3. Provisionsanspruch/Fälligkeit

Der Anspruch auf die vereinbarte Provision entsteht mit Abschluss des Maklervertrages und wird mit Abschluss des Hauptvertrages fällig. Umstände, die das wirksame Zustandekommen des Hauptvertrages aus Gründen verhindern, die der Auftraggeber nicht zu vertreten hat, oder anfängliche Umstände, die die Unwirksamkeit des Hauptvertrages von Anfang an begründen (anfängliche Unmöglichkeit, Anfechtung), schließen die Entstehung des Provisionsanspruchs aus. Umstände, die lediglich die Leistungspflichten aus dem zustande gekommenen Hauptvertrag beseitigen (Rücktritt) oder eine spätere Unwirksamkeit nach sich ziehen (auflösende Bedingungen), berühren den Provisionsanspruch nicht. Bei einer aufschiebenden Bedingung wird der Anspruch auf die vereinbarte Provision erst mit Eintritt der Bedingung fällig.

Der Provisionsanspruch bleibt auch unberührt, wenn zwischen der letzten Leistung des Maklers oder eines anderen Maklers und dem darauf beruhenden (mitursächlichen) Abschluss des Hauptvertrages ein Zeitraum von bis zu 12 Monaten liegt. Dem Makler bleibt es unbenommen, bei einem späteren Abbruch oder einer Unterbrechung der Vertragsverhandlungen die weiterhin gegebene Ursächlichkeit seiner ursprünglichen Maklerleistung für den Abschluss des Hauptvertrages darzulegen und nachzuweisen.

Die nach Ziffer 2 vereinbarte und verdiente Provision versteht sich inkl. der Umsatzsteuer in der jeweils gültigen gesetzlichen Höhe (zur Zeit 19 %).

Die Provision ist innerhalb von 21 Kalendertagen nach Rechnungslegung ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig.


4. Ersatz- und Folgegeschäfte

Der Provisionsanspruch entsteht auch,
a) wenn der Vertrag zu anderen, vom Angebot abweichenden Bedingungen abgeschlossen wird, z. B. bei einer Preisabweichung;

b) wenn der Vertrag über ein anderes Objekt oder ein mit dem vertragsgemäß zu vermittelnden Geschäft zweckgleichwertigen oder wirtschaftlich gleichwertigen Geschäft mit dem vom Makler vermittelten Vertragspartner zustande kommt;

c) wenn und soweit ein Vertrag über ein vom Makler vermitteltes Geschäft durch in zeitlichem und wirtschaftlichem Zusammenhang stehende Verträge erweitert oder ergänzt wird oder weitere vertragliche Vereinbarungen zwischen dem Auftraggeber und einem Dritten zustande kommen, die den vorstehend in Ziffer 2 genannten Verträgen entsprechen und ihre Grundlage in dem zwischen dem Makler und dem Auftraggeber abgeschlossenen Maklervertrag haben;

d) wenn statt des ursprünglich erstrebten Geschäfts (z. B. Kauf- oder Mietvertrag) zwischen den Parteien des Hauptvertrages ein anderes Geschäft (Miet- oder Kaufvertrag) zustande kommt.

Der jeweilige Provisionsanspruch richtet sich nach dem Inhalt des Ersatz- oder Folgegeschäfts bzw. nach dem Ausmaß der Erweiterung oder Ergänzung.


5. Pflichten des Auftraggebers/Vorkenntnis

Sofern aufgrund der Nachweis- und/oder Vermittlungstätigkeit des Maklers direkte Verhandlungen vom Auftraggeber aufgenommen werden, ist auf die Tätigkeit des Maklers hinzuweisen und darauf Bezug zu nehmen. Der Inhalt der Verhandlungen ist dem Makler unaufgefordert und unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Nimmt der Auftraggeber von seinen Vertrags- bzw. Erwerbs- oder Mietabsichten Abstand, ist er verpflichtet, den Makler hiervon unverzüglich schriftlich zu unterrichten.

Der Auftraggeber hat vor dem beabsichtigten Abschluss des Hauptvertrages unter Angabe des Namens und der Anschrift des vorgesehenen Vertragspartners beim Makler durch Nachfrage sicherzustellen, dass die Zuführung des vorgesehenen Vertragspartners durch dessen Tätigkeit veranlasst wurde. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Makler rechtzeitig über Ort und Zeit des vorgesehenen Abschlusses des Hauptvertrages zu informieren.

Erfolgt der Vertragsabschluss ohne Teilnahme des Maklers, so ist der Auftraggeber verpflichtet, dem Makler unverzüglich Auskunft über den wesentlichen und zur Berechnung des Provisionsanspruches erforderlichen Vertragsinhalt zu erteilen und auf Verlangen dem Makler eine einfache Vertragsabschrift unverzüglich vorzulegen. Bei einem nachhaltigen Verstoß gegen diese Pflichten (z. B. fruchtloser Ablauf von zwei gesetzten Fristen) ist der Auftraggeber über die vereinbarte Provision hinaus dem Makler zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 5 % des entstandenen Nettoprovisionsanspruchs verpflichtet, die innerhalb von 21 Kalendertagen nach Anforderung durch den Makler zur Zahlung fällig ist. Im Falle des schriftlichen Anerkenntnisses des vereinbarten Provisionsanspruchs innerhalb dieser Zahlungsfrist und Erfüllung des Provisionsanspruchs durch Zahlung innerhalb von 21 Kalendertagen nach Rechnungsstellung wird die vereinbarte Vertragsstrafe hinfällig.

Sollte das vom Makler angebotene Objekt bzw. Geschäft dem Auftraggeber bereits als verkäuflich, vermietbar oder verpachtbar bzw. abschließbar bekannt sein, so ist dies dem Makler unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb von 7 Kalendertagen nach Erhalt der Informationen (Vorkenntnis) unter Benennung der Informationsquelle schriftlich mitzuteilen. Sollte ein wirksamer Vertrag über das vom Makler angebotene Objekt bzw. Geschäft zustande kommen, begründet jeder Verstoß gegen die Erfüllung dieser Mitteilungspflicht eine Schadensersatzpflicht in Höhe eines Betrages von 80 % der nach Ziffer 2 vereinbarten bzw. vorgesehenen Provision.


6. Doppeltätigkeit/Tätigkeit für Dritte

Der Makler ist berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil oder für Dritte entgeltlich oder unentgeltlich tätig zu werden, es sei denn, beim Tätigwerden für den anderen Vertragsteil liegt im Verhältnis zum Auftraggeber eine Interessenkollision vor. Der Provisionsanspruch des Maklers gegenüber dem Auftraggeber bleibt davon unberührt.


7. Haftungsausschluss und Haftungsbegrenzung/Verjährung

Die vom Makler gemachten Angaben und vorgelegten Unterlagen beruhen auf Informationen und Mitteilungen Dritter. Eine Haftung des Maklers für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Angaben oder Unterlagen (z. B. Energieausweis) oder für das Fehlen von Angaben oder Unterlagen (z. B. Energieausweis), die der Auftraggeber dem Makler nicht ausgehändigt hat, ist ausgeschlossen.

Der Makler haftet im Übrigen ausschließlich im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei der fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Maklervertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Auftraggeber vertraut hat und auch vertrauen durfte. Im Übrigen ist die Haftung auch insoweit ausgeschlossen.

Die Haftung des Maklers oder seiner Erfüllungsgehilfen bleibt im Falle der Fahrlässigkeit auf den vorhersehbaren und typischen Schaden begrenzt. Solche Schadensersatzansprüche verjähren innerhalb von 3 Jahren nach Entstehung des Anspruches und der Kenntnis aller den Anspruch begründenden Umstände, spätestens aber ohne Rücksicht auf diese Kenntnis innerhalb von 5 Jahren vom Zeitpunkt des schädigenden Ereignisses an.

Die vorstehenden Regelungen zur Haftungsbeschränkung und Haftungsbegrenzung gelten nicht im Falle der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder bei arglistigem Verhalten des Maklers.


8. Datenschutz

Der Auftraggeber willigt ein, dass der Makler personen- und/oder objektbezogene Daten, die sich aus dem Maklervertrag und/oder seiner Durchführung ergeben, erhebt, verarbeitet, nutzt und diese im erforderlichen Umfang an etwaige Interessenten mit der Maßgabe der vertraulichen Behandlung übermittelt. Der Auftraggeber und der Makler verpflichten sich, die ihnen jeweils anvertrauten personen- oder firmenbezogenen Daten nur für die Erfüllung eigener Geschäftszwecke zu nutzen und die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes – auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses – zu beachten. Der Auftraggeber ist verpflichtet, personen- oder firmenbezogene Daten nach Abschluss des Hauptvertrages und nach Erfüllung des Maklervertrages unverzüglich zu löschen und etwaige überlassene Datenträger dem Makler unaufgefordert herauszugeben.

Die für Unterlagen bestehenden gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bleiben davon unberührt.


9. Schlussbestimmungen

Etwaige Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung.

Die Ausübung von Zurückbehaltungsrechten ist nur im Hinblick auf Ansprüche aus dem jeweiligen Maklervertrag zulässig. Der Auftraggeber darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegenüber Ansprüchen des Maklers aufrechnen.
Kündigungen und sonstige rechtsgeschäftliche Erklärungen bedürfen der Schriftform.

Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des Maklervertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung der Schriftform bzw. des Schriftformerfordernisses.

Es gilt das (Sach-)Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Erfüllungsort ist der Sitz des Maklers. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Schönefeld, Sitz der Firma des Maklers, auch wenn der Auftraggeber Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist.

de_DEDeutsch
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