Datenschutzerklärung (DSE) &
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
ONE KEY RESULT GmbH
Kienberger Allee 4
12529 Schönefeld
Datenschutzerklärung (DSE)
Allgemeines
Der Betreiber dieser Webseite erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten eines Nutzers ohne weitergehende Einwilligung nur soweit sie für die Vertragsbegründung und -abwicklung sowie zu Abrechnungszwecken erforderlich sind.
Personenbezogene Daten sind Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person (Betroffener).
Das Erheben von Daten bedeutet insoweit das Beschaffen von Daten durch den Betroffenen selbst. Verarbeiten ist neben dem Speichern und Löschen auch das Verändern, das Sperren und die Übermittlung personenbezogener Daten. Nutzen ist jede Verwendung personenbezogener Daten, soweit es sich nicht um Verarbeitung handelt. Sofern notwendig, können Bestands- und Verkehrsdaten des Kunden an mit dem Betreiber der Webseite verbundene Unternehmen weitergegeben werden. Der Betreiber dieser Webseite ist nach Maßgabe der hierfür geltenden gesetzlichen Bestimmungen berechtigt, Auskunft an Strafverfolgungsbehörden und Gerichte zum Zwecke der Strafverfolgung zu erteilen. Der Betreiber dieser Webseite kann die Bestands- und Verkehrsdaten des Kunden zu Marktforschungszwecken auswerten bzw. durch Dritte auswerten lassen. Der Kunde kann dem durch Kontaktaufnahme mit dem Datenschutzbeauftragen widersprechen.
Bestandsdaten
Bestandsdaten sind personenbezogene Daten, die erforderlich sind, um das Vertragsverhältnis zwischen dem Betreiber dieser Webseite und dem Nutzer zu begründen oder zu ändern. Hierzu gehören unter anderem der Name und die Anschrift, Geburtsdatum, Telefon, E-Mail-Adresse und Zahlungsdaten des Nutzers.
Der Betreiber dieser Webseite wird Bestandsdaten nur dann an Dritte weiterleiten, sofern dies für die Erbringung der Dienstleistung erforderlich ist.
Der Betreiber dieser Webseite wird die Bestandsdaten für Zwecke der Werbung, Kundenberatung oder Marktforschung nur verarbeiten und nutzen, soweit dies erforderlich ist und der Nutzer eingewilligt hat. Die Einwilligung kann der Nutzer jederzeit schriftlich widerrufen.
Die Vorschrift in §29 BDSG erlaubt eine geschäftsmäßige Erhebung, Speicherung oder Veränderung personenbezogener Daten zum Zweck der Übermittlung insbesondere im Zusammenhang mit der Tätigkeit von Auskunfteien. Auskunfteien verknüpfen personenbezogene Daten, die aus verschiedenen Quellen stammen und übermitteln diese an Dritte. Der Betreiber dieser Webseite ist verpflichtet, solchen Auskunfteien die erforderlichen Daten zur Verfügung zu stellen.
Verkehrsdaten
Verkehrsdaten sind Daten, die bei der Erbringung eines Telekommunikationsdienstes erhoben, verarbeitet oder genutzt werden. Der Betreiber dieser Webseite bzw. ein Dritter, dessen sich der Betreiber dieser Webseite zur Erbringung der Telekommunikationsdienste bedient, erhebt Verkehrsdaten, um die Inanspruchnahme dieser Dienste zu ermöglichen und die Rechnung des jeweiligen Nutzers erstellen zu können. In der Regel werden dabei Datum und Uhrzeit sowie Zeitzone des Beginns und Endes der Nutzung, der Umfang in Bytes, die IP-Adresse und die Art des in Anspruch genommenen Teledienstes erfasst. Die vorgenannten Daten werden bis zu sechs Monate nach der Versendung der Rechnung gespeichert, es sei denn im Rahmen der vom Nutzer aktivierten Statistikfunktionen ist eine längere Speicherung vorgesehen. Soweit es die Abrechnung mit anderen Unternehmen oder mit anderen Diensteanbietern oder gesetzliche Vorschriften erfordern, darf der Betreiber dieser Webseite Verkehrsdaten verwenden, speichern und übermitteln.
Auskunftsrecht
Der Betreiber dieser Webseite teilt dem Nutzer auf Anfrage schriftlich unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben mit, ob und welche persönlichen Daten über ihn gespeichert sind. Hierfür und für weitere Fragen zum Datenschutz steht Ihnen der Datenschutzbeauftragte zur Verfügung.
Website-Tracking
Diese Website verwendet teilweise so genannte Cookies. Diese dienen dazu, das Angebot nutzerfreundlicher, effektiver und sicherer zu machen. Cookies sind kleine Textdateien, die auf Ihrem Rechner abgelegt werden und die Ihr Browser speichert und die eine Analyse der Benutzung der Website durch Sie ermöglichen. Sie können die Speicherung dieses und der unten genannten Cookies durch eine entsprechende Einstellung Ihrer Browser-Software verhindern; wir weisen Sie jedoch darauf hin, dass Sie in diesem Fall gegebenenfalls nicht sämtliche Funktionen dieser Website vollumfänglich werden nutzen können.
Diese Webseite benutzt Google Analytics, einen Webanalysedienst der Google Inc. („Google“). Google Analytics verwendet sog. „Cookies“. Die durch den Cookie erzeugten Informationen über Ihre Benutzung dieser Website werden in der Regel an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert. Google wird diese Informationen benutzen, um Ihre Nutzung der Website auszuwerten, um Reports über die Websiteaktivitäten zusammenzustellen und um weitere mit der Websitenutzung und der Internetnutzung verbundene Dienstleistungen gegenüber dem Websitebetreiber zu erbringen. Die im Rahmen von Google Analytics von Ihrem Browser übermittelte IP-Adresse wird nicht mit anderen Daten von Google zusammengeführt.
Die Cookies werden darüber hinaus für die Remarketing Technologie der Google Inc. verwendet. Durch diese Technologie werden Nutzer, die diese Website bereits besucht und sich für das Angebot interessiert haben, durch zielgerichtete Werbung auf den Seiten des Google Partner Netzwerks erneut angesprochen. Sofern Nutzer zugestimmt haben, dass ihr Web- und App-Browserverlauf von Google mit ihrem Google-Konto verknüpft wird und Informationen aus ihrem Google-Konto zum Personalisieren von Anzeigen verwendet werden, erfolgt die Remarketing-Funktion geräteübergreifend. Zur Unterstützung dieser Funktion werden von Google Analytics Google- authentifzierte IDs dieser Nutzer erfasst. Diese personenbezogenen Daten werden vorübergehend mit den Google Analytics-Daten verknüpft, um Zielgruppen bilden zu können. Google-Nutzer können ihre Anzeigeneinstellungen unter „Mein Konto“ anpassen oder personalisierte Anzeigen deaktivieren.
Sie können darüber hinaus die Erfassung der durch das Cookie erzeugten und auf Ihre Nutzung der Website bezogenen Daten (inkl. Ihrer gekürzten IP-Adresse) an Google sowie die Verarbeitung dieser Daten durch Google verhindern, indem sie das unter dem folgenden Link verfügbare Browser-Plugin herunterladen und installieren: [http://tools.google.com/dlpage/gaoptout?hl=de]
Darüber hinaus erhebt Google Analytics-Berichte zur Leistung nach demografischen Merkmalen und Interesse.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
zwischen Makler (hier ONE KEY RESULT GmbH) und Kunde
§ 1 Weitergabeverbot
Sämtliche Informationen einschließlich der Objektnachweise des Maklers sind ausdrücklich für den Kunden bestimmt. Diesem ist es ausdrücklich untersagt, die Objektnachweise und Objektinformationen ohne ausdrückliche Zustimmung des Maklers, die zuvor schriftlich erteilt werden muss, an Dritte weiter zu geben. Verstößt ein Kunde gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder andere Personen, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, so ist der Kunde verpflichtet, dem Makler die mit ihm vereinbarte Provision zuzüglich Umsatzsteuer zu entrichten.
§ 2 Doppeltätigkeit und Provisionsanspruch
Der Makler darf sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer tätig werden. In diesem Fall zahlt der Verkäufer 3,57% (inkl. Umsatzsteuer) und der Käufer zahlt 3,57% (inkl. Umsatzsteuer) an den Makler, wenn der Kaufvertrag durch die Vermittlung des Maklers zustande gekommen ist. Der Provisionsanspruch gegenüber dem Verkäufer und dem Käufer ist berechtigt, da der Kaufvertrag durch die Vermittlung des Maklers zustande gekommen ist und adressiert alle im Kaufvertrag genannten Verkäufer und Käufer. Der Makler vermittelt keine Personen oder Objekte, sondern den Kaufvertrag. Ein Widerspruch nach dem beurkundeten Kaufvertrag ist nicht mehr möglich.
§ 3 Eigentümerangaben
Der Makler weist darauf hin, dass die von ihm weitergegebenen Objektinformationen vom Verkäufer bzw. von einem vom Verkäufer beauftragten Dritten stammen und von ihm, dem Makler, auf ihre Richtigkeit nicht überprüft worden sind. Es ist Sache des Kunden, diese Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Der Makler, der diese Informationen nur weitergibt, übernimmt für die Richtigkeit keinerlei Haftung.
§ 4 Informationspflicht
Der Auftraggeber (Eigentümer oder Verkäufer) wird verpflichtet, vor Abschluss des beabsichtigten Kaufvertrages unter Angabe des Namens und der Anschrift des vorgesehenen Vertragspartners bei dem Makler rückzufragen, ob die Zuführung des vorgesehenen Vertragspartners durch dessen Tätigkeit veranlasst wurde. Der Auftraggeber erteilt hiermit dem Makler Vollmacht zur Einsichtnahme in das Grundbuch, in behördliche Akten, insbesondere Bauakten sowie alle Informations- und Einsichtsrechte gegenüber dem WEG-Verwalter, wie sie dem Auftraggeber als Wohnungseigentümer zustehen.
§ 5 Ersatz- und Folgegeschäfte
Eine Honorarpflicht des Auftraggebers gemäß unseren vereinbarten Provisionssätzen besteht auch bei einem Ersatzgeschäft. Ein solches liegt z.B. vor, wenn der Auftraggeber im Zusammenhang mit der vom Makler entfalteten Tätigkeit von seinem potenziellen und vom Makler nachgewiesenen Hauptvertragspartner eine andere Gelegenheit zum Hauptvertragsabschluss erfährt oder über die nachgewiesene Gelegenheit mit dem Rechtsnachfolger des potenziellen Hauptvertragspartners den Hauptvertrag abschließt oder das nachgewiesene Objekt käuflich erwirbt, anstatt es zu mieten, zu pachten bzw. umgekehrt. Um die Provisionspflicht bei Ersatzgeschäften auszulösen, ist es nicht erforderlich, dass das provisionspflichtige Geschäft mit dem ursprünglich vorgesehenen wirtschaftlich gleichwertig im Sinne der von der Rechtsprechung zum Begriff der wirtschaftlichen Identität entwickelten Voraussetzungen sein muss.
§ 6 Aufwendungsersatz
Der Kunde ist verpflichtet, dem Makler die in Erfüllung des Auftrages entstandenen, nachzuweisenden Aufwendungen (z.B. Insertionen, Internetauftritt, Telefonkosten, Portokosten, Objektbesichtigungen und Fahrtkosten) zu erstatten, wenn ein Vertragsabschluss nicht zustande kommt.
§ 7 Haftungsbegrenzung
Die Haftung des Maklers wird auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten begrenzt, soweit der Kunde durch das Verhalten des Maklers keinen Körperschaden erleidet oder sein Leben verliert.
§ 8 Verjährung
Die Verjährungsfrist für alle Schadensersatzansprüche des Kunden gegen den Makler beträgt 3 Jahre. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem die die
Schadensersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen worden ist. Sollten die gesetzlichen Verjährungsregelungen im Einzelfall für den Makler zu einer kürzeren Verjährung führen, gelten diese.
§ 9 Gerichtsstand
Sind Makler und Kunde Vollkaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches, so ist als Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis herrührenden Verpflichtungen und Ansprüche und als Gerichtsstand der Firmensitz des Maklers vereinbart.
§ 10 Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam ist, ein anderer Teil aber wirksam. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im Übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwiderläuft.
Leitfaden für die Erstellung von Individualvereinbarungen
Frei ausgehandelte Verträge, so genannte Individualverträge, schränken die Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht ein. Dazu gehören auch Provisionsbestätigungen, die schriftlich per E-Mail vom Kunden an den Makler geschickt wurden. Dem Kunden, Verkäufer und Käufer, wird eine Provision von je 3,57% (inkl. USt.) in Rechnung gestellt, wenn der Kaufvertrag durch die Vermittlung des Maklers zustande gekommen ist.
Individualvereinbarungen und nicht Allgemeine Geschäftsbedingungen sind im wesentlichen in folgenden Fällen zu schließen:
a. Bei der Vereinbarung eines so genannten qualifizierten Makleralleinauftrages
Der so genannte qualifizierte Makleralleinauftrag schränkt die Freiheit des Maklerkunden insofern und insoweit ein, als dass der Kunde für die Dauer der Laufzeit eines solchen Vertrages weder weitere Makler hinzuziehen darf, noch ihm der Selbstverkauf des Objektes gestattet ist. Die Untersagung des Eigengeschäfts bedeutet, dass während der Laufzeit des qualifizierten Makleralleinauftrages nur der Makler berechtigt ist, das Objekt nachzuweisen und zu vermitteln, der den Vertrag mit dem Kunden geschlossen hat und der Kunde alle Interessenten, die er selbst findet oder die wegen des Objektankaufs an ihn herantreten, an seinen beauftragten Makler zu verweisen, den Makler hinzuzuziehen hat, damit dieser das Geschäft erfolgreich zwischen Verkäufer und Käufer zustande bringt. Verbunden ist dieser Fall in der Regel mit der weiteren Vereinbarung, dass für den Fall der Verletzung der vereinbarten Hinzuziehungs- und Verweisungsklausel der Auftraggeber die volle Provision übernimmt.
b. Beim Erwerb des Objektes in der Zwangsversteigerung
Zur Provisionssicherung des Maklers im Falle des Objekterwerbs des Kunden im Wege der Zwangsversteigerung ist eine Individualvereinbarung zu treffen. Dies ist deswegen erforderlich, weil das Maklervertragsrecht dem Makler einen Provisionsanspruch für den Nachweis oder die Vermittlung eines Vertrages (§ 652 I S. 1 BGB) gewährt, nicht jedoch für den Erwerb des Objekts im Rahmen eines Hoheitsaktes, nämlich des Zuschlags in der Zwangsversteigerung. Daran ändert auch nichts, dass das wirtschaftliche Ergebnis beim Erwerb des Grundstücks gleichermaßen erzielt wird.
c. Bei den so genannten Verflechtungstatbeständen
Wenn der Kunde dem Makler eine Provision in Kenntnis von Umständen verspricht, die an sich den Makler hindern, eine Provision zu erheben, dann hat der Kunde die Provision zu bezahlen. Verflechtungsfälle bedingen in der Regel den erfolgreichen Abschluss des Geschäfts, den rechtswirksamen Notariatsvertrag. Sie finden aber ihren Mangel im Ursachenzusammenhang. Denn es handelt sich in der Regel um Vereinbarungen bezüglich der Vergütung, die nach dem Willen der Parteien von einer ursächlichen Tätigkeit des Maklers im Sinne des § 652 I S. 1 („infolge“) unabhängig sein soll. Bei einem derartigen Provisionsversprechen sind dem Kunden die Verpflechtungen des Maklers und die Tatsache, dass der Makler in diesen Fällen keine Provision erhalten kann, bekannt.ist
Quelle: IVD-Arbeitskreis Recht